Präventive und therapeutische Behandlung (Prophylaxe)
Gesunde Zähne in aller Munde
„Mens sana in corpore sano“ – ein gesunder Geist steckt in einem gesunden Körper, so lehrt uns eine alte Medizinerweisheit. Der Körper wiederum kann nur gesund sein, wenn Zähne und Zahnfleisch dies auch sind. Gründliche Pflege lohnt sich also doppelt.
Unsere Zähne sind etwas Kostbares – dies merken wir leider oft erst, wenn der Schaden bereits da ist. Es kann nichts wichtiger sein, als noch gesunde Zähne vor Erkrankungen zu schützen. Die Behandlung von erkrankten Zähnen und erkranktem Zahnfleisch ist ungleich aufwändiger, teurer und unangenehmer als die frühzeitliche Vorsorge, die die bisher vorwiegend durchgeführte Schadens- und Schmerzbegrenzung ablöst. Eine gute Mundhygiene ist die Basis für eine lebenslange, nicht nur orale, Gesundheit.
Wie wichtig ist Prophylaxe?
Damit steht und fällt Ihre Zahngesundheit. Je regelmäßiger Sie Kontroll-Termine wahrnehmen, umso besser ist Ihre Zahngesundheit. Im Rahmen der Prophylaxe-Termine werden beispielsweise die Zahntaschen ausgespült (IGeL-Angebot), Zahnstein entfernt, die Zähne mit Fluor behandelt. Damit beugen Sie Karies und Parondontose vor.
Bleiben Sie zahngesund durch Vorsorge
Die Prophylaxe ist heute Grundlage jeglicher zahnmedizinischer Therapie. Sie ist wichtigster Eckpfeiler. Mit ihr gelingt es, das erste Auftreten von Karies und Parodontitis sowie deren erneutes Auftreten nach reparativen Behandlungen zu verhindern. Die 30-Jahres-Ergebnisse einer Studie des schwedischen Prophylaxe-Pioniers Prof. Axelsson zeigen, dass Zahngesundheit bis ins hohe Alter möglich und machbar ist.
Zahnprophylaxe ein Leben lang
Die Mundhygieneprogramme sind sowohl alters- und therapiespezifisch unterteilt – unter Berücksichtigung von Methoden- und Sozialkompetenz der einzelnen Prophylaxe-Gruppen. Sie berücksichtigen ästhetische Konzepte, wobei reine Therapieprogramme und Programme für die einzelnen Erhaltungsphasen zu unterscheiden sind:
- Schwangerschaftsprophylaxe einschließlich Kleinkinderprophylaxe bis 3 Jahre
- Kleinkinderprophylaxe vom 3. - 6. Lebensjahr (FU)
- Kinderprophylaxe vom 6. - 12. Lebensjahr (IP)
- Kieferorthopädische Prophylaxe (KFO-Prophylaxe)
- Jugendlichenprophylaxe vom 12. - 18. Lebensjahr
- Erwachsenenprophylaxe (bedarfsgerecht bei Halitosis (Mundgeruch) oder nach chirurgischem Eingriff / Kieferbruch)
- Kariesrisiko-Patienten
- PAR-Patienten
- Zahnersatz-Patienten (insbesondere Implantatpatienten)
- Gerontologische Prophylaxepatienten (inklusive Prothesenhygiene)
- Ästhetisch-kosmetische Zahnbehandlung (Bleaching / Zahnschmuck)
- Recall-Führung